Stellen als sozialpädagogische Fachkräfte sind insbesondere im Amt für Schule und Bildung (Amt 40), im Sozialamt (Amt 50), im Amt für Kinder, Jugend und Familie (Amt 51), im Gesundheitsamt (Amt 53) sowie in der job-com (Amt 56) angesiedelt.
Die Einsatzmöglichkeiten als sozialpädagogische Fachkräfte im Amt für Kinder, Jugend und Familie bestehen (je nach aktueller Vakanz) insbesondere im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes, im Fachdienst Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII, im Bereich der Jugendgerichtshilfe sowie als Jugendpflegerin/Jugendpfleger
Aufgabenbereich "Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Allgemeinen Sozialen Dienst":
Zu den Aufgaben gehört die Fallverantwortlichkeit für einen eigenen Bezirk. Wesentliche Aufgaben sind:
- die Beratung von Eltern und Kindern in erzieherischen Fragen
- die Gewährung von Hilfen zur Erziehung
- die Durchführung von Hilfeplanverfahren bei Hilfen zur Erziehung
- Trennungs- und Scheidungsberatung
- die Mitwirkung in familiengerichtlichen und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren
Aufgabenbereich "sozialpädagogische Fachkraft im Fachdienst Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII":
- abschließende Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder nach § 35a SGB VIII,
insbesondere im stationären Bereich
- Erstellung von sozialpädagogischen Diagnosen und individuellen Hilfeplänen
- Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber muss intensive Kontakte zu den stationären Kooperationspartnern pflegen
Aufgabenbereich "sozialpädagogische Fachkraft im Bereich Jugendgerichtshilfe":
- Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz
- Begleitung und Betreuung des Jugendlichen oder jungen Volljährigen in Strafverfahren
- Ermittlung und Einbringung der erzieherischen, sozialen und fürsorglichen Gesichtspunkte im Verfahren vor dem Jugendgericht einschließlich
der Sitzungsteilnahme
- Überwachung und Durchführung der Entscheidungen und Auflagen des Gerichtes bzw. analog bei Diversionsverfahren
- Durchführung von Betreuungsweisungen, Täter-Opferausgleichen und sozialen Trainingskursen
Aufgabenbereich "sozialpädagogische Fachkraft als Jugendpflegerin / Jugendpfleger":
- Fachberatung u. päd. Begleitung der Einrichtungen für offene Kinder u. Jugendarbeit
- Beratung, Unterstützung und Förderung der Jugendverbände u. Jugendgruppen bei ihren Planungen und Angeboten
- Angebote und Maßnahmen im Bereich des gesetzlichen und erzieherischen Kinder- u. Jugendschutzes
- Gewinnung und Schulung von Jugendgruppenleitern/innen und ehrenamtlichen Kräften in der Jugendarbeit
- Mitwirkung beim Wirksamkeitsdialog und der Entwicklung neuer Formen von Kinder- u. Jugendarbeit
- Initiierung und Begleitung von Partizipations– u. Präventionsprojekten
- Bearbeitung von Zuschüssen in der Jugendsozialarbeit
- Bearbeitung von Verfahren zur öffentlichen Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß